Allgemeine Informationen
Pflegegrade spiegeln den Umfang der Pflegebedürftigkeit wieder. Sie sind die Grundlage für alle Zuschüsse der Pflegekasse. Ein Antrag lohnt sich: Schon bei Pflegegrad 2 haben Sie bzw. Ihr Angehöriger Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel und einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat.
Die fünf Pflegegrade
Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die drei Pflegestufen.
Sie orientieren sich am Ausmaß der Alltagsbeeinträchtigungen.
Geistige und körperliche Faktoren werden gleichbehandelt.
Demenzkranke und deren Angehörige haben einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse.
Je massiver die Einschränkungen sind, desto höher ist die Einstufung und desto höher sind die Zuschüsse.
Punkteverteilung für die Pflegegrade
Die Pflegegrade werden durch einen Gutachter der Pflegekasse bzw. des Medizinischen Diensts anhand eines Fragebogens durch ein Punktsystem festgelegt. Für die Gesamtpunktzahl werden alle Punkte gewichtet und zusammengerechnet.
Die Pflegegrade werden auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten eingeteilt. Unterhalb der Gesamtpunktzahl von 12,5 wird kein Pflegegrad vergeben.
Pflegegrad beantragen
MDK-Prüfung zu Hause
Die Beeinträchtigungen werden in sechs pflegerelevanten Bereichen beurteilt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit mit Hilfe eines Fragebogens:
Mobilität
Wie selbstständig können Sie/Ihr Angehöriger sich fortbewegen?
Ist Treppensteigen möglich?
Kann die Körperposition gehalten und verändert werden?
Selbstversorgung
Können Sie/Ihr Angehöriger sich selbst versorgen (anziehen, essen, trinken)?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bestimmen Ängste oder Aggressionen den Alltag?
Brauchen Sie/Ihr Angehöriger Hilfe aufgrund von psychischen Problemen?
Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten
Können Sie/Ihr Angehöriger sich räumlich und zeitlich orientieren?
Werden Sachverhalte verstanden, können Entscheidungen getroffen und Gespräche geführt werden?
Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Belastungen und Anforderungen
Benötigen Sie/Ihr Angehöriger Unterstützung im Umgang mit der Krankheit?
Benötigen Sie/er Hilfe bei Tabletteneinnahme oder bei Verbandswechseln?
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Können Sie/Angehöriger den Tagesablauf und die Freizeit selbstständig gestalten?
Treffen Sie/er regelmäßig Freunde und Familie?
Wer bekommt Pflegegeld?
Sie oder Ihr Angehöriger sind pflegebedürftig und möchten zu Hause gepflegt werden?
Sie übernehmen einen Teil der Pflege?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie/er Anspruch auf Pflegegeld.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Ausschlaggebend für die Höhe der Leistung ist der Pflegegrad.
Pflegegeld beantragen
Der Antrag auf Pflegegeld ist unbürokratisch: Ein Anruf oder ein formloser Brief genügt.
Auch wenn Sie/Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben, können Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen. In dem Fall werden Sie/ Angehöriger innerhalb weniger Wochen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft.