Berechnungsbeispiele

Die Berechnung der monatlichen Kosten ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

Zum Beispiel von der Qualifikation der Betreuungskraft, den Deutschkenntnissen und der Erfahrung im Pflegebereich.

Bei dem hier aufgeführten Berechnungsbeispiel handelt es sich um eine beispielhafte Aufstellung der Kosten und Zuschüsse. Diese können je nach Einzelfall höher oder auch niedriger ausfallen. Hier empfiehlt sich zusätzlich ein Beratungsgespräch bei Ihrem Kostenträger über die Zusatzleistungen zu führen.

Die Betreuungskosten beinhalten alle Abzüge wie, Krankenversicherung, Steuern, Rentenversicherung sowie alle sonstigen Sozialaufwendungen.

Kostenbeispiel bei Pflegegrad 3: ab 1.587,34 €

Nicht berücksichtigt sind die Fahrkosten beim Wechsel einer Pflegekraft von ca. € 60,00 - 90,00 sowie die jährliche Aufwandsentschädigung von happy-life für die Vermittlung und Betreuung in Höhe von € 550,00 zzgl. Mwst. Die Aufwandsentschädigung an happy-life wird erst bei Vertragsabschluss fällig und nach Eintreffen der vermittelten Pflegekraft in Rechnung gestellt und versteht sich pro Haushalt.

Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit Betreuungsbedarf (PEA) nach §45a SGB XI können je nach Pflegegrad zwischen € 1.200,00 und € 2.400,00 jährlich sein.

Vergleich Pflegeheim

Ein Platz im Pflegeheim kostet etwa 2.770 € im Monat. Ihr Eigenanteil liegt bei durchschnittlich 1.770 € im Monat. Allerdings unterscheiden sich die Preise stark je nach Einrichtung, Bundesland und Pflegegrad. Wie viel die Kasse maximal übernimmt, hängt vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab.


Hier ein Vergleichsbeispiel von uns überprüften Pflegeheimen, aus der Region Memmingen, Kempten, Allgäu.

Vergleich

Quelle: www.pflegehilfe.org